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 Widerrufsbelehrung

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Dr.Geißner_t2



Anzahl der Beiträge: 27
Anmeldedatum: 08.10.07

BeitragThema: Widerrufsbelehrung   Mo Okt 08, 2007 10:14 pm

An dieser Stelle erscheinen Beiträge, die die Problematik bei ungewollten Verträgen und Abofallen aufgreifen. Im ersten Beitrag geht es um das Widerrufsrecht. Beiträge zu anderen Themen sollen bei Bedarf ergänzend dazu kommen.

Widerrufsbelehrung unwirksam (Beispiel: feel-free-sms.com)
Dieser Beitrag wurde uns freundlicherweise von Rechtsanwalt Kay Hübner aus Gladbeck für die Veröffentlichung zur Verfügung gestellt.

Dieser Beitrag erfolgt unter Ausschluss jeglicher Haftung. Es wird empfohlen, Rechtsrat bei einem Rechtsanwalt einzuholen, der die Umstände Ihres Einzelfalls berücksichtigen kann.

Dem Nutzer eines Internetdienstes steht unter Umständen das Recht zu, den Vertrag, den er im Internet schließt, zu widerrufen. Dieses Widerrufsrecht beruht auf einer Richtlinie der Europäischen Union und wurde durch § 312d BGB in das deutsche Recht eingefügt. Bei der Anmeldung auf der Seite www.feel-free-sms.com hat der Nutzer ein solches Widerrufsrecht, wenn die Dienste privat in Anspruch genommen werden. Der Nutzer hat das Recht den Vertrag zu widerrufen.

1.) Verpflichtung zur ordnungsgemäßen Belehrung

Der Betreiber einer Internetseite mit kostenpflichtigen Inhalten wie der Seite www.feel-free-sms.com ist verpflichtet, den Nutzer über sein Widerrufsrecht ordnungsgemäß zu belehren. Wie diese Belehrung auszusehen hat, regelt das Gesetz sehr genau. Der Europäische Gerichtshof hat im Jahr 2006 in zwei Urteilen festgestellt, dass die Verpflichtung zur Belehrung für den Betreiber der Internetseite eine Rechtspflicht ist.

2.) Inhalt der Widerrufsbelehrung auf www.feel-free-sms.com

Die Belehrung, mit der der Betreiber der Internetseite www.feel-free-sms.com über das Widerrufsrecht belehren will, ist folgende (Hervorhebungen durch den Autor):

Widerrufsrecht
Sie haben gemäß §§ 312d, 355 BGB das Recht, binnen 14 Tagen nach Auftragserteilung über unsere Onlineformulare den erteilten Auftrag per E-Mail an info@feel-free-sms.com oder telefonisch unter der dem Impressum entnehmbaren Nummer oder per Post an die dem Impressum entnehmbare Adresse zu widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit dem Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Das Widerrufsrecht gilt nicht, wenn wir mit der Ausführung der Dienstleistung mit ihrer ausdrücklichen Zustimmung vor Ende der Widerrufsfrist begonnen haben oder Sie die Ausführung selbst veranlasst haben (§ 312d III Nr. 2 BGB). 2)
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und gegebenenfalls gezogene Nutzungen herauszugeben. Sofern Sie bereits Leistungen empfangen haben, werden diese entsprechend den gesetzlichen Regelungen abgerechnet. Können Sie uns die empfangenen Leistungen ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung ausschließlich auf deren Überprüfung, wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre, zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt.

3.) Diese Widerrufsbelehrung entspricht in mehreren Punkten nicht den gesetzlichen Vorgaben.

Zunächst sieht das Gesetz nicht vor, dass ein Widerruf auch telefonisch erfolgen kann. Ein Widerruf hat immer schriftlich zu erfolgen – so das Gesetz. Es dem Nutzer zu ermöglichen, auch telefonisch zu widerrufen, könnte die Belehrung verwirrend machen. Der Nutzer wird nicht darüber aufgeklärt, dass er für gewöhnlich nur schriftlich widerrufen kann. Es entspricht nicht den gesetzlichen Vorgaben, dass die Adresse, an die man einen Widerruf auf dem Postwege zu senden hat, nicht in der Widerrufsbelehrung genannt wird. Es reicht m.E. nicht aus, dass der Nutzer darauf verwiesen wird, dass er die Adresse im Impressum finden kann. Darüber hinaus wird der Nutzer nicht auf seine Rechte belehrt, die er hat, wenn er den Vertrag widerruft. Unter dem Punkt „Widerrufsfolgen“ wird der Nutzer nur über seine Pflichten aufgeklärt. Mit Urteil aus April 2007 hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass eine Widerrufsbelehrung nur dann ordnungsgemäß ist, wenn der Nutzer nicht nur auf seine Pflichten, sondern auch auf seine Rechte hingewiesen wird, die sich bei einem Widerruf für ihn ergeben.

4.) Form der Widerrufsbelehrung

Eine Widerrufsbelehrung muss dem Verbraucher „deutlich“ „mitgeteilt“ werden. Das bedeutet, dass die Widerrufsbelehrung deutlich gestaltet werden muss und von anderen Erklärungen getrennt erscheinen muss, und dass der Verbraucher ein Exemplar der Belehrung erhalten muss. Auf der Seite von www.feel-free-sms.com wird die Belehrung auf 2 Arten vorgenommen: Zum einen findet sich die Widerrufsbelehrung in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und zum anderen kann man auf den Menüpunkt „Widerrufsrecht“ klicken und kann dann dort die Belehrung sehen. Beide Arten der Belehrung sind hier fehlerhaft: Die Belehrung in den AGB entspricht schon deshalb nicht den gesetzlichen Anforderungen, weil sie nicht deutlich von dem übrigen Text der AGB hervorgehoben sind. Man kann sie leicht in den übrigen Vorschriften der AGB übersehen. Die Belehrung über den Menüpunkt „Widerrufsrecht“ ist schon deshalb fehlerhaft, weil man die Belehrung nicht herunterladen kann. Es ist zwingend, dass die Belehrung dem Verbraucher in Textform mitgeteilt wird. Diese Form wird im Internet nur dadurch eingehalten, wenn der Unternehmer es dem Verbraucher ermöglicht, die Widerrufsbelehrung als Datei herunterzuladen (und ob das überhaupt ausreicht ist unter vielen Gerichten zur Zeit noch umstritten). Das geht aber auf der Internetseite nicht.

5.)Folgen einer falschen Widerrufsbelehrung

Wenn eine Widerrufsbelehrung nicht den gesetzlichen Anforderungen entspricht, dann ist sie unwirksam, d.h. man behandelt den Fall so, als gäbe es überhaupt keine Widerrufsbelehrung. Falsche Widerrufsbelehrung = Keine Widerrufsbelehrung. Wenn jemand aber nicht (oder falsch) über sein Widerrufsrecht belehrt wurde, hat das eine entscheidende Konsequenz: Die Widerrufsfrist, die normalerweise 2 Wochen beträgt, beginnt nie zu laufen. Oder anders ausgedrückt: Der Verbraucher kann den Vertrag zeitlich nahezu unbegrenzt widerrufen.

Ergebnis:
Die Widerrufsbelehrung, die auf der Internetseite präsentiert wird, ist löchrig wie der berühmte Schweizer Käse. Ich habe in diesem Artikel nicht alle Fehler aufgezeigt, die sich in der Widerrufsbelehrung finden, um es den Betreibern der Internetseite nicht allzu leicht zu machen. Einige besonders knifflige Fehler und andere Rechtsverstöße auf der Internetseite habe ich hier nicht behandelt, damit man weiter gegen die Betreiber der Internetseite vorgehen kann, auch wenn diese die Fehler ausmerzen, die ich hier beschrieben habe.
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